Frage:

Ich bin ein Fachlehrer an der xxx in xxx.

Wir planen ein Projekt mit Sierra Leone in Afrika.
Dazu würden wir gerne Ihre Motorradhebebühne bauen und diese in Afrika in Betrieb nehmen. Da hier eine Ausbildungswerkstatt eingerichtet wird.
Aus diesen Grund würde ich gerne hierfür Ihr Einverständnis bekommen das wir die Hebebühne bauen und verschiffen dürfen.

Antwort:

...gerne können Sie die Hebebühne bauen und darüber frei verfügen.

Besonders freue ich mich, wenn sie Basis für Ausbildung und Lehre ist. Das einzige was unter Copyright steht ist die Bauanleitung selbst, nicht die Konstruktion. Und so lange Sie die Bauanleitung nicht verkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen ist es kein Problem.

Beim Bau beachten Sie bitte, dass die Drehachsen genau fluchten (siehe Zusatzdokument auf der Webseite). Ansonsten hebt die Bühne ungleichmäßig an oder kann sogar "abstürzen".